Die Vision in die Wirklichkeit übersetzen Print E-mail
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  1. Die Europäische Union gründet auf den Werten von Demokratie, Gleichheit, Solidarität, sozialer Gerechtigkeit, Menschenrechten und Rechtsstaatlichkeit. Die Mehrzahl der Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union erwartet von der EU, diese Werte in ihrem Verhältnis zu Entwicklungsländern anzuwenden. Darüber hinaus glauben sie, dass die Europäische Union eine zentrale Rolle in einer globalen Partnerschaft zur Bekämpfung der Armut einnehmen sollte.
  2. Seit 1992 besteht innerhalb der Europäischen Union die rechtliche Verpflichtung, die entwicklungspolitischen Zielvorgaben in allen Politikbereichen, die Auswirkungen auf Entwicklungsländer haben, zu berücksichtigen. Dieses sog. „Kohärenzgebot" muss bei der Reform der europäischen Landwirtschaftspolitik, der Position der EU in der laufenden WTO-Welthandelsrunde, und den Verhandlungen über die sog. „Wirtschaftspartnerschaftsabkommen" (englisch Economic Partnership Agreements, kurz EPAs) mit den AKP-Staaten berücksichtigt werden.
  3. Die Europäische Union hat wiederholt ihre Verpflichtung zur Armutsbekämpfung bekräftigt. Die international vereinbarten und von der Europäischen Union mitgetragenen Entwicklungsziele, einschließlich der in der UN Millenniumserklärung enthaltenen Ziele, müssen den prinzipiellen Rahmen für die Beziehungen der Europäischen Union mit den Entwicklungsländern bilden.
  4. Die EU ist ein globaler Akteur in der Entwicklungszusammenarbeit und der Humanitären Hilfe, der fast 60% der gesamten öffentlichen Entwicklungszusammenarbeit (ODA) bereitstellt. Europa ist außerdem der größte Handelspartner für die ärmsten Länder der Erde. Darüber hinaus bestehen enge historische Verbindungen zwischen Europa und Afrika, Asien und Lateinamerika, die auch heute noch relevant sind.
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Die Europäische Union sollte ihre selbstgegebene Verpflichtung zur Armutsbekämpfung durch die Beachtung der folgenden Leitprinzipien für die Kooperation mit Entwicklungsländern in konkrete Ergebnisse umsetzen:

  • Armutsbekämpfung: Sicherstellen, dass Armutsbekämpfung das allumfassende Ziel in allen Aspekten der Zusammenarbeit mit Entwicklungsländern bleibt
  • Geschlechtergerechtigkeit: Sicherstellen, dass die Ermächtigung von Frauen und die Förderung von Geschlechtergerechtigkeit gleichermaßen in allen Bereichen der EU-Außenbeziehungen berücksichtigt werden
  • Politikkohärenz für Entwicklung: Sicherstellen, dass die europäische Landwirtschaftspolitik, die Außenhandelspolitik, die Migrationspolitik und andere Politikfelder mit außenpolitischer Wirkung umfassend das Ziel der Armutsbekämpfung unterstützen
  • Konsistenz: Sicherstellen, dass die Entwicklungszusammenarbeit nicht unter andere außenpolitische Handlungsfelder der Europäischen Union untergeordnet wird
  • Demokratische Verantwortlichkeit: Sicherstellen der parlamentarischen Aufsichtsfunktion über alle Entwicklungsprogramme, sowohl in Entwicklungsländern als auch in der EU
  • Umfassende Ownership: Sicherstellen der umfassenden Ownership aller Entwicklungsprogramme durch die Beteiligung zivilgesellschaftlicher Organisationen in allen Phasen des entwicklungspolitischen Prozesses